Taragewicht – Teil 2
Importierte Waren Bei importierten Waren ist die Regelung jedoch durch die Tara-Verordnung festgelegt. Dabei wird jede Ware mit einer festen Verpackung nach dem Bruttogewicht verzollt. Das heisst, dass nicht nur die Ware, sondern auch die Verpackung verzollt werden muss. Liegt hingegen keine oder lediglich eine nicht feste Verpackung vor, wird auf dem Nettogewicht eine Prozent-Tara, die vorab festgelegt wurde, addiert. Dies gilt jedoch nur noch…
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