Mithilfe von Laden- und Marktwaagen kann jeder Supermarkt Obst und Gemüse sowie Fleisch und Wurst nach Gewicht verkaufen. Ebenso können jedoch auch viele andere Waagen zum Verkauf nach Gewicht geeignet sein. Wenn die Waage gekauft wird, sollten dabei einige Punkte beachtet werden.
Geeichte Waage ist Pflicht
In jedem Fall muss die eingesetzte Waage geeicht sein. Deswegen kann man diese am besten schon direkt geeicht erwerben. Zwar ist sie etwas teurer, doch es lohnt sich: Denn wenn das Eichamt vorbeischaut und lediglich eine ungeeichte Waage findet, könnten rechtliche Folgen drohen. Aus diesem Grund ist es nicht empfehlenswert, die Waage ungeeicht zu lassen.
Erkennen kann man die Eichung durch ein Eichsiegel, das auch die Jahreszahl preisgibt, indem die Eichung endet. Wenn das Jahr eintritt, muss eine Nacheichung erfolgen. Bei Handelswaagen muss dies meist alle zwei Jahre erfolgen. Dafür kann jeder beliebige Tag im Jahr ausgewählt werden. Man hat also Zeit vom 01. Januar bis hin zum 31. Dezember.