Eichung von Waagen: Wichtig für Unternehmen

Eine Personenwaage im privaten Haushalt wird ausschliesslich vor dem Verkauf vom Hersteller geeicht. Bei Industriewaagen und Messgeräten für den Handel ist die regelmässige Eichung von Waagen erforderlich. Schliesslich soll die Anzeige präzise sein – egal ob keim Kauf von Obst und Gemüse, beim Wiegen in der Arztpraxis oder bei der Gewichtermittlung in der Logistik.

Eichung von Waagen dient dem Verbraucherschutz

In erster Linie dient die Eichung von Waagen dem Verbraucherschutz. Oder im Fall von medizinischen Waagen in Arztpraxen und Krankenhäusern dem Schutz des Patienten. Eine regelmässig geeichte Waage sorgt für die Genauigkeit bei der Gewichtsermittlung. Vor allem im Handel, in der Industrie, in der Medizin sowie in anderen gewerblichen Bereichen ist die Eichung von Waagen ein absolutes Muss.

Mithilfe sogenannter Prüfmittelüberwachungen werden Waagen in Unternehmen regelmässig kontrolliert. Diese Überprüfung kann durch das Eichamt sowie durch andere Prüforganisationen stattfinden. Sofern bei der Gewichtsermittlung der Waage Fehlwerte erkennbar sind, ist die sofortige Eichung notwendig. Im schlimmsten Fall können dem Betrieb bei ungenauen Wiegeergebnissen hohe Geldstrafen drohen. Aus diesem Grund ist die regelmässige Eichung einer Waage im geschäftlichen Einsatz Pflicht.

Wer eicht Waagen im Handel?

Bevor eine Waage in den Verkauf kommt, wird diese in der Regel durch den Hersteller geeicht. Es ist trotz allem sinnvoll, die Waage vor dem Einsatz im Handel genaustens zu überprüfen und gegebenenfalls ein weiteres Mal zu eichen. Nach einem bestimmten Zeitpunkt, in der Regel nach zwei oder drei Jahren, erfolgt oftmals eine Überprüfung der Genauigkeit der Waage durch das zuständige Eichamt.

Das Eichamt stellt die Waage richtig ein beziehungsweise nimmt eine Neueichung vor. Die Eichung von Waagen durch das zuständige Eichamt muss in der Regel schriftlich und rechtzeitig beantragt werden. Bei Nichteinhaltung der Eichung und Überprüfung drohen Bussgelder und vorübergehende Geschäftsschliessungen durch das Amt.

Wichtig zu wissen: Wer Waagen im geschäftlichen Bereich im Einsatz hat, sollte sich beim städtischen Eich- oder Ordnungsamt über die Richtlinien informieren. Gleichzeitig kann auf diese Weise direkt ein Termin zur Neueichung beantragt werden.