Wie oft muss eine Waage geeicht werden?

Damit wir Kunden nicht „über den Tisch gezogen werden“, und uns beim Kauf von abgewogenem Obst oder Gemüse falsche Angaben gemacht werden, gibt es die Eichpflicht von Waagen. Der Gesetzgeber schreibt damit genauestens vor, dass Waagen die im geschäftlichen Einsatz sind, geeicht werden müssen. Bei einem Kauf über Swisswaagen.ch kannst du dich ausführlich darüber informieren. Wie oft muss eine Waage geeicht werden, und was du dabei beachten solltest, erfährst du zudem in meinem Beitrag.

Die Eichpflicht gibt es, soweit ich weiss, überall. Dabei handelt es sich um Vorschriften die bei der Nutzung und Eichung einer Waage beachtet werden müssen. Diese Regelungen hat der Staat festgelegt um damit die Verbraucher zu schützen. Die Eichpflicht gilt insbesondere für die Bereiche des geschäftlichen Verkehrs und im medizinischen Bereich. Das ist für Menschen wie du und ich ein grosser Vorteil. Als Firmeninhaber der mit Waagen arbeitet, musst du dafür einiges wissen.

 

Alles Wissenswerte zur Eichung!

Bevor du deine neu gekaufte Waage in Betrieb nehmen kannst, muss diese zur sogenannten Erst-Eichung. In der Regel kommen hier Sachbearbeiter der zuständigen „Eichstelle“ und überprüfen diese. Die Waage muss daher genau an dem Platz stehen, wo sie später zum Einsatz kommen soll. Nach bestandener Erst-Eichung erhält die Waage ein sogenanntes „Eichsiegel“ und bestätigt damit Genauigkeit. Du kannst deine Waage ruhigen Gewissens in Betrieb nehmen, solange du an dieser nichts verstellst, was für den Kunden zum Nachteil ist. Eine Nacheichung muss nach Ablauf der Eichgültigkeit stattfinden. Wann diese ist, erfährst du bei der Erst-Eichung. Du solltest dich frühzeitig um die Nacheichung kümmern. Wenn du diesen Termin verpasst, musst du mit Geldstrafen rechnen.

In der Regel endet die Eichfrist bei Waagen unter einem Wägebereich von 3000 kg nach zwei Jahren. Da diese Fristen von Land und Region unterschiedlich sein können, solltest du dich unbedingt bei der Stadt über die Gesetzlage informieren. Die Eichung durch das Amt ist bei Waagen notwendig, die im geschäftlichen Verkehr sind. Dazu gehören insbesondere der Lebensmittelhandel und der medizinische Bereich wie etwa Apotheken. Denn bei diesen Branchen kommen häufig Produkte mit Verpackung in den Verkauf, oder es werden Waren abgewogen und zu einem bestimmten Kilo-Preis angeboten. Die Eichpflicht verspricht uns als Verbraucher Genauigkeit und damit eine faire Behandlung.