Was heisst nicht eichfähig, eichfähig und geeicht?

Wenn man von Waagen spricht, tauchen häufig auch die Worte nicht eichfähig, eichfähig oder geeicht auf. Doch was bedeuten diese eigentlich?

Nicht eichfähige Waagen

Nicht eichfähige Waagen sind im Grunde nichts anderes als Waagen, die nicht zur Eichung zugelassen sind und somit auch nicht geeicht werden können. Sie sind zwar oft billiger, doch nicht für den geschäftlichen Verkehr oder den medizinischen Bereich geeignet. Privat bzw. innerbetrieblich können diese Waagen jedoch für nicht eichpflichtige Wägungen jederzeit genutzt werden.

Eichfähige Waagen

Eichfähige Waagen sind demnach Waagen, die zur Eichung zugelassen sind. Zudem entsprechen sie den Eichvorschriften und können daher auch geeicht werden.

Geeichte Waagen

Geeichte Waagen sind Waagen, die offiziell für alle eichpflichtigen Wägungen zulässig sind. Dies ist vor allem im Verkaufs-, Vertriebs sowie im medizinischen Bereich der Fall. Somit können diese Waagen für jeden Zweck verwendet werden, bei dem nach Gewicht oder Volumen verkauft wird. Doch auch andere Bereiche, wie beispielsweise der medizinische Bereich, benötigt geeichte Waagen.

Die Eichung muss dabei stets vor der ersten Anwendung erfolgen. Die Durchführung einer nachträglichen Eichung ist anschliessend nicht mehr möglich. Zudem muss die Waage, nachdem die Eichgültigkeitsdauer abgelaufen ist, vom Eichamt nachgeeicht werden. Meistens erfolgt dies alle zwei Jahre. Dabei erhält die Waage jedes Mal ein neues Eichsiegel.

Die geeichten Waagen messen in der Regel sehr genau und präzise. Dies ist dabei auch durch das Eichamt bestätigt worden. Jedoch gibt es auch hier einige Toleranzen, deren Grösse vom jeweiligen Gesetz abhängen.