Taragewicht – Teil 2

Importierte Waren

Bei importierten Waren ist die Regelung jedoch durch die Tara-Verordnung festgelegt. Dabei wird jede Ware mit einer festen Verpackung nach dem Bruttogewicht verzollt. Das heisst, dass nicht nur die Ware, sondern auch die Verpackung verzollt werden muss. Liegt hingegen keine oder lediglich eine nicht feste Verpackung vor, wird auf dem Nettogewicht eine Prozent-Tara, die vorab festgelegt wurde, addiert. Dies gilt jedoch nur noch in der Schweiz.

Taragewicht im Logistikbereich

Das Taragewicht im Logistikbereich beschreibt währenddessen das Transportmittel. Dieses wird vor sowie nach der Be- bzw. Entladung mithilfe einer Waage gewogen. Dabei gibt das Bruttogewicht das voll beladene Transportmittel an, das Nettogewicht die Ware im Transportmittel und das Taragewicht das unbeladene Transportmittel.

Wenn das Nettogewicht berechnet werden soll, wird das Transportmittel zuerst ohne Ladung gewogen, danach noch einmal mit. Schliesslich muss man nur noch das Taragewicht vom Bruttogewicht abziehen und hat auch schon das genaue Gewicht, das benötigt wird.

Oftmals wird dabei auch ein Fest-Tara-Wert angegeben. Dieser ist ein fest gelegtes Tara, das stets auf dem neuesten Stand und zuverlässig sein muss, wie swisswaagen.ch bestätigt. Bei Kraftfahrzeugen, wie beispielsweise bei LKWs, muss ausserdem das Gewicht des Treibstoffes einbezogen werden. Der Fest-Tara-Wert verbergt dabei den Vorteil, dass eine Wägung entfällt, und zwar muss so das Transportmittel nur beladen gewogen werden.