Öffentliche Waagen können jederzeit und von jedem benutzt werden. Sie sind für die Öffentlichkeit zugänglich und müssen deshalb auch geeicht werden. Dabei gibt es vier Waagenarten, die unter den öffentlichen Waagen fallen: Personenwaagen, Fahrzeugwaagen, Viehwaagen und Gleiswaagen.
Der Wäger
Meistens darf die öffentliche Waage nur vom Personal selbst bedient werden. Demnach und entsprechend dem Eichgesetz darf lediglich der Wäger die Wägevorgänge betätigen. Dieser hat in der Regel vorab eine Sachkundeprüfung beim Eichamt abgelegt und ist vereidigt worden.
Seine Aufgabe bei der öffentliche Waage ist es demnach, die Personen, Fahrzeuge, etc. zu wiegen, das Wägebuch zu führen und den Wiegeschein auszustellen.
Die Gebühren
Normalerweise sind öffentliche Waagen nicht kostenfrei, da der Betrieb selbst schliesslich auch Kosten mit der Waage tragen müssen. So kommen zum einen Eichungskosten und zum anderen Wartungskosten auf.
Die Gebühren richten sich dabei nach der Region, in der die Waage steht sowie nach der Art der Waage selbst. Ebenso spielt jedoch auch die Masse der Wägung eine Rolle, wenn es um die Kosten geht.
Die genauen Informationen über die jeweiligen Gebühren erhält man zudem direkt beim Wäger oder evtl. auch bei der zuständigen Gemeinde. Informationen über den Ort und den Öffnungszeiten der öffentlichen Waage kann hingegen das Eichamt am besten Auskunft geben.
Der Betrieb einer öffentlichen Waage
Wer den Betrieb einer öffentlichen Waage halten möchte, sollte am besten einige Dinge beachten:
- Zum einen sollten die Öffnungszeiten angemessen sein. Das heisst, es soll nicht nur von zwölf Uhr nachts bis sechs Uhr am Morgen geöffnet haben, sondern zu Zeiten, an denen jeder die Gelegenheit hat, vorbeizuschauen. Dabei sollte man auch bedenken, dass die meisten Menschen tagsüber arbeiten.
- Zum anderen sollte auch die Einrichtung angemessen sein. So können sich die Kunden der öffentlichen Waage auch gleich viel wohler fühlen.
- Ebenfalls ist es wichtig, eine Kennzeichung des Wägebereichs anzubringen. Der Wägebereich gibt dabei das minimale sowie das maximale Gewicht an. Diese Kennzeichnung sollte jeder, der die Waage benutzt, gut erkennen können. Schliesslich soll die Waage nicht mehr wiegen, als sie kann.