Historische Stadtwaagen

Schon lange bevor moderne Bodenwaagen, Industriewaagen und Palettenwaagen verfügbar waren, bestand die Notwendigkeit, Handelsgüter zu wiegen. Zudem waren beispielsweise im Mittelalter noch keine überregional einheitlichen Gewichte und Masse vorhanden, so dass es hier schwierig war, sich auf Masse und damit auch Wert eines Guts von Stadt zu Stadt zu verständigen. Selbstverständlich boten die unterschiedlichen Mass- und Gewichtseinheiten auch ein Einfallstor für betrügerische Aktivitäten. Aus diesem Grunde kam man vielerorts überein, Handelgüter vor dem Verkauf an einer zentralen, von einer offiziellen Behörde eingerichteten Wägestation wägen zu lassen. Diese Stationen waren als Stadtwaagen bekannt, für deren Benutzung auch eine Gebühr von den Kaufleuten entrichtet werden musste.

Oftmals befanden sich diese Stadtwaagen im Erdgeschoss eines gut erreichbaren Gebäudes, das zu einer Seite hin durch ein Tor komplett geöffnet werden konnte. So war es auch möglich, schwere Lasten mit einem Waagen oder einer Karre direkt bis zur öffentlichen Waage zu befördern. Da es sich beim Wiegen von Handelgütern um eine Verpflichtung handelte, die Teil des jeweiligen Stadt- oder Marktrechts war, befanden sich Stadtwaagen zweckmässigerweise zumeist in der Nähe des örtlichen Marktplatzes. So konnte einfacher unterbunden werden, dass Waren ohne vorherige Gewichtsermittlung verkauft oder angeboten wurden.

Auch heute noch kann man viele dieser historischen Stadtwaagen in kleineren und grösseren Ortschaften in den Niederlanden, in Beligen und in Deutschland besichtigen.

Selbstverständlich sind solche Stadtwaagen heute nicht mehr erforderlich. Moderne Industriewaagen, Bodenwaagen und Palettenwaagen (wie man sie von höchster Qualität auf swisswaagen.ch findet) machen das zentrale Wägen heute entbehrlich. Nicht zuletzt ist das möglich, da nunmehr einheitliche Masseinheiten vorhanden sind und es somit nicht mehr zu Missverständnissen kommen kann. Eine ähnliche Vorschrift, wie der „Wägezwang“ für Handelsgüter im Mittelalter, besteht aber auch heute noch: So müssen Waagen, die gewerblich eingesetzt werden, geeicht sein, um sicherzugehen, dass sie beim Verkauf einer Ware auch deren korrektes Gewicht anzeigen.